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Bartholomäus Kalb
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Mittwoch, 7. Dezember 2011
Finanzen und Haushalt

Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Koalition bringt Abbau der Kalten Progression auf den Weg
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der Kalten Progression im Einkommensteuerrecht beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

Mit dem Gesetz zum Abbau der Kalten Progression im Einkommensteuerrecht lösen wir unser Versprechen ein, vor allem Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen steuerlich zu entlasten: In zwei Schritten, zum 1. Januar 2013 und zum 1. Januar 2014, werden wir die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen im Volumen von insgesamt rund sechs Milliarden Euro an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. Die Entlastungswirkung wird in 2013 zwei und in 2014 weitere vier Milliarden Euro betragen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit.

Die kalte Progression führt zu verdeckten Steuererhöhungen, ohne dass der Gesetzgeber tätig wird. Es ist aber nicht zu akzeptieren, dass die Menschen eine Lohnerhöhung erhalten, die die Inflation ausgleicht, sie dann jedoch von dieser Lohnerhöhung einen höheren Satz an den Staat abführen sollen. Die Menschen sollen nicht vor der Steuer reicher gemacht werden, als sie tatsächlich sind.

Hintergrund:
Das Tarifmodell zur Beseitigung der kalten Progression sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.354 Euro in zwei Schritten – zum 1. Januar 2013 um 126 Euro und zum 1. Januar 2014 um 224 Euro, also insgesamt 350 Euro.
  • Im Zusammenhang damit prozentuale Anpassung des Tarifverlaufs an die im Existenzminimum abgebildete Preisentwicklung, ebenfalls in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 und 1. Januar 2014, mit insgesamt 4,4 Prozent.

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