Freitag, 25. Juni 2010
Innen- und Rechtspolitik
Elektronische Fußfessel nur mit Alarmfunktion
Fußfessel nur mit Alarmfunktion
Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die Einführung einer elektronischen Fußfessel für aus der Sicherungsverwahrung entlassene Täter erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bun-destag, Stephan Mayer:
Die ersten Freilassungen von gefährlichen Gewalttätern nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtswidrigkeit der Sicherungsverwahrung verdeutlichen, dass die Einführung einer elektronischen Fußfessel als Mittel der Führungsaufsicht kurzfristig notwendig geworden ist.
Aus meiner Sicht reicht es jedoch nicht aus, den Aufenthaltsort des Überwachten nur mittels eines GPS-Signals ständig an die zuständigen Behörden zu übertragen. Vielmehr muss die Fußfessel auch über eine qualifizierte Alarmfunktion verfügen, die Verstöße gegen die Auflagen der Führungsaufsicht sofort an die Polizei meldet. Die Alarmfunktion ist unabdingbarer Bestandteil, damit die Fußfessel zu einem wirksamen Instrument gegen neue Straftaten von gefährlichen Sexual- und Wiederholungstätern wird. Dies muss in der von der Bundesregierung beabsichtigten Neuregelung der Führungsaufsicht berücksichtigt werden.