Freitag, 26. März 2010
Gesundheit
Einigung auf Pharmareform
Niedrige Preise für Arzneimittel
Zu der Einigung der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf Eckpunkte für die Reform des Arzneimittelmarktes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Der Hersteller sollen zwar weiterhin den Preis für innovative Medikamente zunächst selbst festlegen können, aber er muss den Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Standardpräparaten nachweisen. Jeder Hersteller muss sich künftig genau überlegen, welchen Preis er verlangt.
Denn ist kein Zusatznutzen feststellbar, werden Erstattungsobergrenzen, sogenannte Festbeträge, festgelegt. Gibt es einen Zusatznutzen, muss der Hersteller in Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten. Ohne Einigung innerhalb eines Jahres setzt eine Schiedsstelle innerhalb von 12 Wochen anhand internationaler Vergleichspreise den Preis fest. Beide Seiten können nach dem Schiedsspruch eine unabhängige Kosten-Nutzen-Bewertung verlangen.
Bis diese langfristigen strukturellen Veränderung der Preisfestsetzung wirksam werden, wird zur kurzfristigen Entlastung der Abschlag auf Arzneimittel ohne Festbetrag um zehn Prozentpunkte auf 16 Prozent erhöht (Preisbasis: 1. August 2009). Zusätzlich wird ein Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2013 eingeführt.
Anstelle staatlich verordneter bürokratischer Verfahren werden marktwirtschaftliche Vertragslösungen treten. Dadurch wird eine schnellere Verfügbarkeit, insbesondere von innovativen Medikamenten, für alle Versicherten zu fairen Bedingungen sicher gestellt. Das Vorhaben ist zudem ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.