Pressemitteilungen

Thomas Silberhorn
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Mittwoch, 6. Oktober 2010
Europa

Eingriff in bestehende Strukturen

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen geachtet werden
Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, zu dem der Deutsche Bundestag am Donnerstag eine Subsidiaritätsrüge verabschieden wird, erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Es ist unstrittig, dass die Sicherheit von Bankeinlagen in Teilen der EU verbessert werden muss. Dazu bedarf es jedoch keiner europaweiten Vereinheitlichung der gesetzlichen Einlagensicherung (sogenannte Vollharmonisierung). Dies wäre für Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit erheblichen Nachteilen verbunden und würde dem angestrebten Ziel entgegenstehen, auf dem Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Finanzdienstleistungen zu schaffen. Die in Deutschland bestehende institutsbezogene Einlagensicherung hat sich in der internationalen Finanzkrise bewährt und darf nicht durch europäische Vorgaben aufs Spiel gesetzt werden. Die Europäische Union muss sich auf Mindeststandards beschränken und die Institutssicherung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen.

Auch die Vorgabe einer maximalen Deckungssumme von 100.000 Euro stellt einen unangemessenen Eingriff in regionale Sicherungssysteme mit potentiell höherem Schutzniveau dar. Stattdessen sollte die bisherige Praxis der Festschreibung einer einheitlichen Mindestdeckungssumme beibehalten werden.

Auf Antrag der christlich-liberalen Koalition wird der Deutsche Bundestag am Donnerstag eine sogenannte „Subsidiaritätsrüge“ beschließen. Der Richtlinienvorschlag verstößt gegen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

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