Pressemitteilungen

Stephan Mayer
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Freitag, 25. September 2009

Durchsichtige Angstkampagne der SPD beim Thema Verfassungsschutz

SPD malt Gespenst des drohenden Überwachungsstaats an die Wand
Zu Äußerungen des SPD-Politikers Oppermann über angebliche Wünsche der Union nach zusätzlichen Befugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die SPD klammert sich kurz vor dem Wahltermin offensichtlich an jeden Strohhalm. Nun malt sie das Gespenst des drohenden Überwachungsstaats an die Wand, den die Union angeblich wolle. Diese durchsichtige Angstkampagne hat mit der Realität nichts zu tun. Es ist völlig unredlich, ein politisch unabgestimmtes Papier irgendeines Ministerialbeamten - sofern es überhaupt existiert - dem politischen Konkurrenten in den Mund legen zu wollen. Das zeigt: Die SPD ist nicht an den besten Lösungen für Freiheit und Sicherheit der Bürger interessiert, sondern an Angstmacherei.
Die SPD weiß genau, dass die von ihr behaupteten angeblichen Wünsche der Union kein politisches Thema sind. Die Unterstellung der SPD, die Union plane eine Vermischung der Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz, entbehrt jeder Grundlage. Wir halten an der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz unmissverständlich fest. Daran werden auch die Schauergeschichten der SPD nichts ändern. CSU und CDU stehen für Sicherheit mit Augenmaß unter Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte und der rechtsstaatlichen Anforderungen.
Man muss die SPD daran erinnern: Es war der frühere SPD-Bundesinnenminister Schily, der in einem höchst fragwürdigen Verfahren im Jahr 2005 Online-Durchsuchungen für den Verfassungsschutz ermöglicht hat. Dies geschah ohne jede Information der Öffentlichkeit und auf der verfassungsrechtlich völlig ungenügenden Grundlage einer bloßen Dienstvorschrift. Bundesinnenminister Schäuble hat diesen unhaltbaren Zustand unverzüglich nach Bekanntwerden in dieser Wahlperiode beendet. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt, eng beschränkt auf die Abwehr terroristischer Gefahren, hat die Union das sicherheitspolitisch Notwendige getan und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Standards wiederhergestellt.

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