Dienstag, 19. Oktober 2010
Arbeit und Soziales
Deutscher Arbeitsmarkt auch offen für Ausländer
Unnötige Diskussionen
Zur anhaltenden Diskussion über den Zuzug von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die Diskussionen über den Zuzug ausländischer Fachkräfte sind meines Erachtens völlig unnötig. Der deutsche Arbeitsmarkt steht zuzugswilligen Fachkräften aus dem Ausland offen.
Ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit einem nachgewiesenen Jahresgehalt von 63.000 Euro können ohne Vorbehaltsprüfung in Deutschland eine entsprechende Arbeitsstelle annehmen, genießen dauerhaftes Aufenthaltsrecht und können ihre Familie nach Deutschland holen.
Die immer wieder geforderte Absenkung der Gehaltsgrenze um ohne eine Vorbehaltsprüfung in den deutschen Arbeitsmarkt zu kommen ist unnötig, da die Arbeitsämter diese Prüfung in rund vier Wochen abschließen und der ausländische Facharbeiter mit einem niedrigeren Jahresgehalt als 63.000 Euro dann ebenso einer Arbeit in Deutschland nachgehen kann. Eine Wartezeit von vier Wochen kann bei Bedarf sowohl dem Unternehmen als auch dem ausländischen Arbeitnehmer zugemutet werden.
Zudem tritt ab dem 1.Mai 2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen Beitrittsländer in Kraft, weshalb dann mit einem verstärkten Zuzug von Facharbeitskräften zu rechnen ist.
Bei aller Diskussion um den Zuzug ausländischer Facharbeitnehmer dürfen jedoch die rund drei Millionen Arbeitslosen in Deutschland nicht vergessen werden: Diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren muss oberstes Ziel sein.
Deshalb sind die deutschen Unternehmen aufgefordert, Arbeitnehmern Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Die Diskussion selbst führt ansonsten dazu, dass alle Arbeitslosen in unserem Land pauschal als arbeitsunwillig abgestempelt werden und durch den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer auf das Abstellgleis geraten. Ferner darf der Zuzug von ausländischen Facharbeitskräften nicht zu Lohndumping führen.