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Max Straubinger
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Dienstag, 16. November 2010
Arbeit und Soziales

Der Rente mit 67 steht nichts im Weg

Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
Der „Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre“ steht morgen auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
„Die Rente mit 67 haben sowohl Sozialdemokraten als auch CDU/CSU gemeinsam in der großen Koalition beschlossen. Ebenso haben wir gemeinsam eine Berichts- und keine Revisionsklausel ins Gesetz geschrieben. Bei der Rente mit 67 geht es um die Stabilität von Rentenbeitragssatz und Rentenniveau.

Die älteren Menschen arbeiten vermehrt, insbesondere die 60- bis 65-jährigen. Deren Erwerbstätigenquote verdoppelte sich in der Zeit von 2000 bis 2009 nahezu von 19,9 auf 38,4 Prozent. Aktuell liegt sie bereits bei 41,1 Prozent. Die Erwerbstätigkeit der Älteren ist zwar niedriger als die der weniger rentennahen Altersgruppen, allerdings ist hier der Zuwachs nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit 2007 am größten. Zuletzt betrug er knapp 10 Prozentpunkte (Veränderung 2009 gegenüber 2008). Diesen positiven Trend wollen wir bis 2029 weiter verstärken, wenn die Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Kraft tritt.

Den Menschen, die aufgrund ihrer harten Arbeit, nicht mehr arbeiten können, müssen wir eine Antwort durch Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes geben. Wenn aber die von der FDP geforderte Rente mit 60 gelten würde, könnten schlagartig knapp 1 Million Versicherte in Rente gehen. Damit wären zusätzliche Ausgaben von bis zu 8,5 Milliarden Euro verbunden, was einer Beitragssatzerhöhung um 0,8 Prozentpunkte entspricht. Die Rente mit 60 kann trotz hoher Abschläge nie kostenneutral sein. Sie wäre eine Option zur Ausbeutung der solidarischen Rentenversicherung durch Reiche.

Hintergrund:
Der ab 2010 alle vier Jahre vorzulegende Bericht ist keine Entscheidungshilfe, ob Rentenbeitragssatz- und Rentenniveaustabilität gewahrt werden oder nicht. Es ist eine Berichtspflicht, ob die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 geeignet ist, diese Ziele zu erreichen und welche Maßnahmen die Bundesregierung alternativ zur Wahrung dieser Ziele vorschlägt.

Stabile Rahmenbedingungen für Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland

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