Freitag, 9. Juli 2010
Innen- und Rechtspolitik
Der neue elektronische Personalausweis ist mit physikalischen und elektronischen Sicherheitsmerkmalen auf höchstem technologischem Niveau ausgestattet
Rede zum Elektronischen Personalausweis
37.*) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Elektronischen Personalausweis nicht einführen
- Drs
17/2432 -
Im Grunde muss man für den Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, obwohl er inhaltlich in keiner Weise haltbar ist, dankbar sein. So besteht die Möglichkeit in diesem Hohen Hause erneut über das vielversprechende Projekt, das nun zum 1. November dieses Jahres endlich auch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein wird, zu sprechen.
Zunächst möchte ich kurz auf die in Ihrem Antrag formulierte Kritik eingehen. Sie führen zwei Kritikpunkte an: Zum einen haben Sie Bedenken gegen die Ausgestaltung des neuen Personalausweises als Biometriedokument, und zum anderen stellen Sie die nachhaltige Sicherung der auf dem Ausweis gespeicherten Daten in Frage.
Sie sprechen in Ihrem Antrag richtigerweise das bisherige Ausweisdokument an, auf dem, wie auch Ihnen von den Grünen sicher bekannt ist, bereits vier biometrische Daten enthalten sind, nämlich Körpergröße, Augenfarbe, Lichtbild und Unterschrift. Durch die Erweiterung um das digitale Bild und die explizit freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken wird eine stärkere und nachvollziehbare Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument erreicht. Dass dadurch die missbräuchliche Verwendung gestohlener Ausweise erschwert wird, liegt auf der Hand.
In Ihrer Argumentation hinsichtlich möglicher Sicherheitsbedenken, dem zweiten Aspekt Ihres Antrages, räumen Sie erfreulicherweise die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Verbesserung der sicheren Kommunikation im Internet ein. Umso erstaunlicher erscheint mir die Tatsache, dass Sie eine weitere Karte für den Versandhandel fordern. Wollen Sie dann auch eine weitere Karte für die Kommunikation mit Behörden? Und noch eine Karte für sicheren privaten Austausch? Neben der fehlenden praktischen Tauglichkeit dieses Vorschlages widerspricht dies auch dem Gebot der Datensparsamkeit.
Der neue Ausweis vereint all diese Möglichkeiten. Zukünftig können die Ausweisinhaber sich im Internet elektronisch sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise beim Onlineshopping, Onlinebanking oder beim Onlinekauf von Tickets jedweder Art, ausweisen. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen. Wäre diese Innovation bereits eingeführt und etabliert, wären unter Umständen die praktischen und wirtschaftlichen Hürden bei der Umstellung auf den Elektronischen Entgeltnachweis, ELENA, deutlich geringer gewesen.
Zurück zu Ihrem Antrag. Das wesentliche Argument in dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich offensichtlich auf mögliche Sicherheitsbedenken. Ich nehme dabei durchaus erfreut zur Kenntnis, dass Ihre Aufmerksamkeit für Sicherheitsbelange wächst, nur ist Sie hier unbegründet. Der neue Personalausweis bietet eine sehr hohe Datensicherheit. Als Berichterstatter meiner Fraktion für den Bereich des Datenschutzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages habe ich dem Aspekt der Datensicherheit selbstverständlich besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Es ist sichergestellt, dass alle Informationen und Übertragungen mit modernen, dauerhaft wirksamen und international anerkannten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt werden. Der neue elektronische Personalausweis ist mit physikalischen und elektronischen Sicherheitsmerkmalen auf höchstem technologischem Niveau ausgestattet.
Auch unter Berücksichtigung der technischen Innovationen ist über die gesamte Gültigkeitsdauer von 10 Jahren sichergestellt, dass die technische Aufwandsschwelle für Fälschungs- oder Verfälschungsversuche sowie auch sogenannte Hacking-Angriffe auf den Chip im Personalausweis ausreichend hoch ist.
Ich teile ausdrücklich die Einschätzung der Bundesregierung, dass so die Wahrscheinlichkeit, dass die Algorithmen des neuen Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von zehn Jahren nicht mehr sicher sind, vernachlässigbar gering ist.
Ich räume ein, dass erste Überlegungen zur Realisierung von Quantencomputern existieren, die wohl so gut wie alle bestehenden digitalen Sicherheitstechniken vor Probleme stellen würden. Allerdings wird bis zu einer möglichen Realisierung noch viel Zeit vergehen, vor allem wird damit aber auch die Weiterentwicklung der Sicherheitstechnologien einhergehen. Wir werden zu diesem bisher nicht vorhersehbaren Zeitpunkt entsprechende Anpassungen vornehmen müssen und dies auch tun.
Neben den bereits angesprochenen Möglichkeiten, die der neue Personalausweis bietet, sind beispielsweise auch erhebliche Verbesserungen für den Jugendschutz zu erwarten. Mir persönlich ist, wie bereits erwähnt, der Schutz der personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden.
Die umfangreichen Tests im Vorfeld der Einführung bestätigen zudem positive Prognosen hinsichtlich des hohen Schutzniveaus. Seit Oktober 2009 erproben E-Business- und E-Government-Anbieter in einem Anwendungstest die elektronische Identitätsnachweisfunktion des neuen Ausweises in ihren Onlineservices. Die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen wurden durch ausgewählte kommunale Behörden seit Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert, dessen Ergebnisse ebenfalls noch vor dem Roll-out in die laufende Projektabwicklung einfließen.
Ich hoffe sehr, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung schnell wächst und sich die massiven Vorteile dieser neuen Ausweise schnell verbreiten. Wenn die Verfahren institutionalisiert sind und eine gewisse Schwelle der Verbreitung überschritten ist, werden die Vorteile nicht mehr zu verleugnen sein.
Mit Blick auf den hier dargestellten Sachstand sind Ihre Befürchtungen hinsichtlich einer etwaigen Beschneidung von Freiheitsrechten oder hinsichtlich der sicherheitstechnischen Vorkehrungen gänzlich unbegründet. Daher ist diesem Antrag die Zustimmung zu verweigern.