Reden

Stephan Mayer
Bild vergrößern Download 300dpi
Freitag, 2. Juli 2010
Innen- und Rechtspolitik

Der Gesetzentwurf der Grünen ist sowohl integrationsfeindlich als auch frauenfeindlich

Rede zum Spracherwerb beim Ehegattennachzug
22.) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufenthaltsgesetz (Ehegattennachzug)/Änd
- Drs 17/1626 -
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen!
 
Die Fußballweltmeisterschaft tritt in die heiße Phase ein, und ich persönlich finde es sehr erfreulich, dass man, wenn man in Deutschland durch die Städte geht, an immer mehr Fahrzeugen die deutsche Flagge sieht. Dies zeugt von einem aufgeklär­ten, von einem modernen Patriotismus: Man ist auf das eigene Land stolz, aber würdigt andere Länder, andere Nationen nicht herab.
 
Ich sage aber auch ganz offen, ich finde es persönlich noch schöner, wenn an den Fahrzeugen neben der deut­schen Flagge noch die portugiesische, die brasilianische, die spanische, die französische und auch, obwohl die Mannschaft der Türkei diesmal gar nicht dabei war, auch die türkische Flagge mit angebracht ist. Dies zeugt da­von, dass Deutschland ein weltoffenes Land ist, ein gast­freundliches Land ist und dass es mittlerweile in vielen Bereichen ein wunderbares Miteinander zwischen Deut­schen und Ausländern oder zwischen Deutschen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund gibt.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich bin dem neugewählten Bundespräsidenten Christian Wulff sehr dankbar, dass er hier vorgestern an dieser Stelle kurz nach seiner Wahl auch deutlich darauf hingewiesen hat, dass es eines seiner Hauptanliegen ist, alles dafür zu tun, dass Parallelgesellschaften in Deutschland verhindert werden, dass man, wie heute auch schon erwähnt wurde, aufeinander zugeht.
 
Persönlich bedauere ich es aber durchaus, dass leider Gottes der Gesetzentwurf der Grünen, den wir heute de­battieren, genau dem Gegenteil Vorschub leistet. Der Gesetzentwurf der Grünen ist sowohl integrationsfeind­lich als auch frauenfeindlich.
 
(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Agnes Alpers [DIE LINKE]: Ist doch nicht wahr!)
 
Weshalb ist der Gesetzentwurf integrationsfeindlich? Es ist, glaube ich, nicht zu bestreiten, dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundvoraussetzung dafür ist, in Deutschland Fuß fassen zu können, sich in die deut­sche Gesellschaft integrieren zu können. Das Erlernen der deutschen Sprache ist die entscheidende Stell­schraube bei der Frage,
 
(Widerspruch bei der LINKEN)
 
ob es gelingt, sich in Deutschland beruflich und auch privat etablieren zu können, auch sozial aufsteigen zu können. Deswegen ist es gerade nicht integrationsfeind­lich, sondern integrationsfördernd, dass von nachzugs­willigen Ehegatten erwartet wird, dass sie zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können, bevor sie nach Deutschland einreisen.
 
(Zuruf des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
 
Es wird ja von den nachzugswilligen Ehegatten nicht verlangt, dass sie perfekt Deutsch können, sondern es wird erwartet, dass sie sich in einfacher Art und Weise auf Deutsch artikulieren können und in Deutsch ausdrü­cken können. Das ist nun einmal die Grundvorausset­zung dafür, in Deutschland einkaufen gehen zu können, sich mit Freunden unterhalten zu können und natürlich auch beruflich in Deutschland Fuß fassen zu können.
 
Deswegen war es richtig, meine sehr verehrten Kolle­ginnen und Kollegen, dass diese Regelung 2007 aufge­nommen wurde. Herr Kollege Veit, ich bedauere es per­sönlich, dass Sie sich jetzt hier wieder vom Acker machen, indem Sie hier behaupten – ich persönlich glaube das gar nicht –, dass mittlerweile der Großteil Ih­rer Fraktion diese Regelung so nicht mehr unterstützt. Sie sind hier 2007 wirklich über Ihren Schatten gesprun­gen und haben einer meines Erachtens außerordentlich vernünftigen und sachgerechten Lösung zugestimmt. Ich würde mich wirklich freuen, wenn sich die Fraktion der Sozialdemokraten auch in Zukunft weiterhin dieser ver­nünftigen Regelung anschließt und hier weiterhin bei der Stange bleibt.
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weshalb ist diese Regelung frauenfeindlich?  Sie ist deshalb frauen­feindlich, weil es unser aller Anliegen sein muss, dass nachzugswillige Ehegatten, die nach Deutschland kom­men wollen, so gestellt werden, dass sie selbstbewusst, eigenständig ihr Leben in Deutschland gestalten können. Ich sage ganz offen: Was bringt es uns, dass wir Sorgen­telefone eingerichtet haben, dass wir Bürgersprechstun­den anbieten für Frauen mit Migrationshintergrund, die in ihrer Familie geknechtet werden, die zum Teil übel behandelt werden, die einfach ihre Freiheitsrechte nicht wahrnehmen können?  Es bringt alles nichts, wenn es nicht gelingt, diese Frauen so zu stellen, dass sie sich in Deutschland ausdrücken können, dass sie in Deutsch­land auch Sorgentelefone anrufen können, Bürger­sprechstunden aufsuchen können, um ihre Probleme dar­stellen zu können.
 
(Zuruf des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Ur­teil vom 30. März dieses Jahres deutlich gemacht hat, dass die Regelung, die wir zusammen mit den Sozialde­mokraten 2007 getroffen haben, sowohl verfassungsge­mäß als auch europarechtskonform ist. Ich möchte nicht negieren, dass es durchaus Verbesserungsbedarf gibt. Ich bin dem Kollegen Wolff auch für seinen Hinweis dank­bar, dass wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, die Sprachtests und die Sprachkurse nicht nur zu evaluieren, sondern auch auf Defizite hin zu untersu­chen.
 
Ich möchte es gar nicht negieren: Es gibt Defizite. Es ist teilweise wirklich zu bürokratisch, im Ausland Deutsch zu lernen. Teilweise sind die Hürden zu hoch, wenn es darum geht, einen Sprachtest ablegen zu kön­nen. Die Monopolstellung, die das Goethe-Institut hat, ist schon angesprochen worden. Ich sage Ihnen an dieser Stelle zu: Wir werden alles dafür tun, dass es in Zukunft organisatorisch einfacher wird, den Nachweis der Deutschkenntnisse im Ausland zu erbringen. Dies ist ein Anliegen der christlich-liberalen Koalition, und dem werden wir auch gerecht werden.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Regelung ist drei Jahre alt! Wann wollen Sie denn anfangen?)
 
Mit dem Gesetzentwurf der Grünen soll auch die Le­bensunterhaltssicherungsklausel zur Disposition gestellt werden. Darauf möchte ich eines ganz deutlich entgeg­nen: Deutschland ist ein weltoffenes Land. Deutschland ist ein gastfreundliches Land. Aber es kann nicht in un­serem Interesse sein, dass wir einem Zuzug in unsere so­zialen Sicherungssysteme Vorschub leisten. Deswegen ist es richtig, dass im Jahr 2007 eine Klausel aufgenom­men wurde, die fordert, dass der Ehegatte, der sich schon in Deutschland befindet, auch über die notwendigen ma­teriellen Voraussetzungen verfügt, um seine Familie und den nachzugswilligen Ehegatten ernähren zu können. Wir wollen keinen Zuzug in unsere sozialen Sicherungs­systeme und in die soziale Hängematte.
 
Wir würden den Millionen von Ausländern in Deutschland, die sich schon hervorragend in die deut­sche Gesellschaft integriert haben, die beruflich Fuß ge­fasst haben, die Steuern zahlen, einen Bärendienst erwei­sen, wenn wir diese Regelungen jetzt abschaffen würden. Wir werden an der Lebensunterhaltssicherungs­klausel festhalten.
 
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.
 
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):
Wir stehen als christlich-liberale Koalition zu den Ge­setzesregelungen, die 2007 verabschiedet worden sind. Ich kann Ihnen an der Stelle nur noch einmal sagen: Der Gesetzentwurf der Grünen ist sowohl integrationsfeind­lich als auch frauenfeindlich.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Wo denn?)
 
Deswegen wird ihm Ablehnung zuteilwerden.
 
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)