Freitag, 2. Juli 2010
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen!
Die Fußballweltmeisterschaft tritt in die heiße Phase ein, und ich persönlich finde es sehr erfreulich, dass man, wenn man in Deutschland durch die Städte geht, an immer mehr Fahrzeugen die deutsche Flagge sieht. Dies zeugt von einem aufgeklärten, von einem modernen Patriotismus: Man ist auf das eigene Land stolz, aber würdigt andere Länder, andere Nationen nicht herab.
Ich sage aber auch ganz offen, ich finde es persönlich noch schöner, wenn an den Fahrzeugen neben der deutschen Flagge noch die portugiesische, die brasilianische, die spanische, die französische und auch, obwohl die Mannschaft der Türkei diesmal gar nicht dabei war, auch die türkische Flagge mit angebracht ist. Dies zeugt davon, dass Deutschland ein weltoffenes Land ist, ein gastfreundliches Land ist und dass es mittlerweile in vielen Bereichen ein wunderbares Miteinander zwischen Deutschen und Ausländern oder zwischen Deutschen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund gibt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ich bin dem neugewählten Bundespräsidenten Christian Wulff sehr dankbar, dass er hier vorgestern an dieser Stelle kurz nach seiner Wahl auch deutlich darauf hingewiesen hat, dass es eines seiner Hauptanliegen ist, alles dafür zu tun, dass Parallelgesellschaften in Deutschland verhindert werden, dass man, wie heute auch schon erwähnt wurde, aufeinander zugeht.
Persönlich bedauere ich es aber durchaus, dass leider Gottes der Gesetzentwurf der Grünen, den wir heute debattieren, genau dem Gegenteil Vorschub leistet. Der Gesetzentwurf der Grünen ist sowohl integrationsfeindlich als auch frauenfeindlich.
(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Agnes Alpers [DIE LINKE]: Ist doch nicht wahr!)
Weshalb ist der Gesetzentwurf integrationsfeindlich? Es ist, glaube ich, nicht zu bestreiten, dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundvoraussetzung dafür ist, in Deutschland Fuß fassen zu können, sich in die deutsche Gesellschaft integrieren zu können. Das Erlernen der deutschen Sprache ist die entscheidende Stellschraube bei der Frage,
(Widerspruch bei der LINKEN)
ob es gelingt, sich in Deutschland beruflich und auch privat etablieren zu können, auch sozial aufsteigen zu können. Deswegen ist es gerade nicht integrationsfeindlich, sondern integrationsfördernd, dass von nachzugswilligen Ehegatten erwartet wird, dass sie zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können, bevor sie nach Deutschland einreisen.
(Zuruf des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
Es wird ja von den nachzugswilligen Ehegatten nicht verlangt, dass sie perfekt Deutsch können, sondern es wird erwartet, dass sie sich in einfacher Art und Weise auf Deutsch artikulieren können und in Deutsch ausdrücken können. Das ist nun einmal die Grundvoraussetzung dafür, in Deutschland einkaufen gehen zu können, sich mit Freunden unterhalten zu können und natürlich auch beruflich in Deutschland Fuß fassen zu können.
Deswegen war es richtig, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass diese Regelung 2007 aufgenommen wurde. Herr Kollege Veit, ich bedauere es persönlich, dass Sie sich jetzt hier wieder vom Acker machen, indem Sie hier behaupten – ich persönlich glaube das gar nicht –, dass mittlerweile der Großteil Ihrer Fraktion diese Regelung so nicht mehr unterstützt. Sie sind hier 2007 wirklich über Ihren Schatten gesprungen und haben einer meines Erachtens außerordentlich vernünftigen und sachgerechten Lösung zugestimmt. Ich würde mich wirklich freuen, wenn sich die Fraktion der Sozialdemokraten auch in Zukunft weiterhin dieser vernünftigen Regelung anschließt und hier weiterhin bei der Stange bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weshalb ist diese Regelung frauenfeindlich? Sie ist deshalb frauenfeindlich, weil es unser aller Anliegen sein muss, dass nachzugswillige Ehegatten, die nach Deutschland kommen wollen, so gestellt werden, dass sie selbstbewusst, eigenständig ihr Leben in Deutschland gestalten können. Ich sage ganz offen: Was bringt es uns, dass wir Sorgentelefone eingerichtet haben, dass wir Bürgersprechstunden anbieten für Frauen mit Migrationshintergrund, die in ihrer Familie geknechtet werden, die zum Teil übel behandelt werden, die einfach ihre Freiheitsrechte nicht wahrnehmen können? Es bringt alles nichts, wenn es nicht gelingt, diese Frauen so zu stellen, dass sie sich in Deutschland ausdrücken können, dass sie in Deutschland auch Sorgentelefone anrufen können, Bürgersprechstunden aufsuchen können, um ihre Probleme darstellen zu können.
(Zuruf des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 30. März dieses Jahres deutlich gemacht hat, dass die Regelung, die wir zusammen mit den Sozialdemokraten 2007 getroffen haben, sowohl verfassungsgemäß als auch europarechtskonform ist. Ich möchte nicht negieren, dass es durchaus Verbesserungsbedarf gibt. Ich bin dem Kollegen Wolff auch für seinen Hinweis dankbar, dass wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, die Sprachtests und die Sprachkurse nicht nur zu evaluieren, sondern auch auf Defizite hin zu untersuchen.
Ich möchte es gar nicht negieren: Es gibt Defizite. Es ist teilweise wirklich zu bürokratisch, im Ausland Deutsch zu lernen. Teilweise sind die Hürden zu hoch, wenn es darum geht, einen Sprachtest ablegen zu können. Die Monopolstellung, die das Goethe-Institut hat, ist schon angesprochen worden. Ich sage Ihnen an dieser Stelle zu: Wir werden alles dafür tun, dass es in Zukunft organisatorisch einfacher wird, den Nachweis der Deutschkenntnisse im Ausland zu erbringen. Dies ist ein Anliegen der christlich-liberalen Koalition, und dem werden wir auch gerecht werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Regelung ist drei Jahre alt! Wann wollen Sie denn anfangen?)
Mit dem Gesetzentwurf der Grünen soll auch die Lebensunterhaltssicherungsklausel zur Disposition gestellt werden. Darauf möchte ich eines ganz deutlich entgegnen: Deutschland ist ein weltoffenes Land. Deutschland ist ein gastfreundliches Land. Aber es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir einem Zuzug in unsere sozialen Sicherungssysteme Vorschub leisten. Deswegen ist es richtig, dass im Jahr 2007 eine Klausel aufgenommen wurde, die fordert, dass der Ehegatte, der sich schon in Deutschland befindet, auch über die notwendigen materiellen Voraussetzungen verfügt, um seine Familie und den nachzugswilligen Ehegatten ernähren zu können. Wir wollen keinen Zuzug in unsere sozialen Sicherungssysteme und in die soziale Hängematte.
Wir würden den Millionen von Ausländern in Deutschland, die sich schon hervorragend in die deutsche Gesellschaft integriert haben, die beruflich Fuß gefasst haben, die Steuern zahlen, einen Bärendienst erweisen, wenn wir diese Regelungen jetzt abschaffen würden. Wir werden an der Lebensunterhaltssicherungsklausel festhalten.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):
Wir stehen als christlich-liberale Koalition zu den Gesetzesregelungen, die 2007 verabschiedet worden sind. Ich kann Ihnen an der Stelle nur noch einmal sagen: Der Gesetzentwurf der Grünen ist sowohl integrationsfeindlich als auch frauenfeindlich.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?)
Deswegen wird ihm Ablehnung zuteilwerden.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)