Donnerstag, 1. April 2010
Innen- und Rechtspolitik
Bundesdatenschutzgesetz: Auskunftsrechte werden gestärkt
Größere Verständlichkeit und Transparenz
Anlässlich des Inkrafttretens der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Scoring erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Heute treten wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Die neuen Regelungen geben dem Bürger mehr Rechte gegenüber Auskunfteien und schaffen so mehr Transparenz bei der automatisierten Bonitätsprüfung. Sie schließen damit eine bisher bestehende Lücke im Bundesdatenschutzgesetz.
Aus meiner Sicht hervorzuheben ist dabei insbesondere die Möglichkeit, sich künftig aktuell über die Einstufung seiner Kreditwürdigkeit bei den Auskunfteien kostenlos informieren zu können. Auch bei der Ablehnung eines Kredites hat der Betroffene jetzt einen Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung des Ergebnisses. Damit ist auch die Chance verbunden, Korrekturen an den bisherigen Eintragungen geltend zu machen.
Ich bin mir sicher, dass die Neuregelungen daher im Ergebnis zu größerer Verständlichkeit und Transparenz bei den Bonitätsprüfungen führen werden.