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Freitag, 25. Mai 2012||Gesundheit, Familie und Gesellschaft
Autor: Max Straubinger

Bürokratiemonster und Staatsdirigismus lehnen wir ab

Vorschlag der SPD wirkt wie ein Beschäftigungsverhinderungsgesetz
Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer beschlossen, der in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag beraten werden soll. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die CSU steht für faire Chancen für Frauen und Männer im Berufsleben. Die Bekämpfung der Ursachen der bestehenden Entgeltungleichheit ist deshalb eine zentrale Herausforderung der Gleichstellungspolitik. Die Lohnfindung liegt aber allein in der Verantwortung der Tarifvertragsparteien. Der Staat muss sich hier so weit als möglich zurückhalten. Das schreibt auch die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz. Im selben Atemzug überzieht sie die Arbeitgeber aber mit einem bürokratischen Verfahren, durch das diese gezwungen werden sollen, ihre betriebliche Entlohnungspraxis offen zulegen. Kommen die Betriebe diesen Pflichten nicht nach, droht ihnen eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro. Ein solches Bürokratiemonster und einen solchen Staatsdirigismus lehnen wir ab.

Mit ihrem Gesetzentwurf würgt die SPD-Fraktion den notwendigen Aufbau von Beschäftigung in Deutschland ab. Betroffen sind vor allem mittelständische Betriebe, da das Gesetz für alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gelten soll. Die Leidtragenden sind am Ende die Frauen, die nach dem Konzept der SPD-Fraktion eigentlich profitieren sollen. Das Entgeltgleichheitsgesetz ist damit in der Wirkung ein Beschäftigungsverhinderungsgesetz. Das zeigt einmal mehr: Gut gemeint, ist nicht gut gemacht. Mit dem Schnellschuss der SPD-Fraktion lassen sich die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die oft auf versteckte Ursachen zurückzuführen sind, nicht lösen.
Max Straubinger
Max Straubinger
Quelle: Henning Schacht

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