Texte und Interviews

Freitag, 8. Januar 2010

Bürokratieabbau intensivieren

Beschluss der XXXIV. Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
vom 06. – 08. Januar 2010 in Wildbad Kreuth

Das Ende der Großen Koalition gibt dem Bürokratieabbau neuen Schwung. Jetzt werden auch in den Ressorts verstärkte Anstrengungen möglich, in deren Verantwortung die größten Bürokratiekostenbelastungen fallen. Bürokratiekosten für Betriebe in Deutschland von 48 Mrd € wurden bei der von uns durchgesetzten umfassenden Bürokratiekostenmessung zum Stichtag 30.09.2006 ermittelt – knapp zur Hälfte durch rein nationale Vorschriften verursacht und gut zur Hälfte auf europäischen und internationalen Vorgaben beruhend. Mit 288 Vereinfachungsmaßnahmen wurde die Bürokratiekostenbelastung bereits um 6,84 Mrd € gesenkt.

Zu den Fortschritten auf dem Weg zum Abbauziel von netto 25% haben in der vergangenen Wahlperiode die von Ministern der CSU geführten Ressorts mit besonderem Engagement beigetragen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit drei Mittelstandsentlastungsgesetzen insbesondere Statistikpflichten reduziert, kleinere Betriebe und Existenzgründer entlastet und die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge praktikabler gestaltet. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist Vorreiter beim Bürokratieabbau in Europa. Schwerpunkte der Bürokratiekostenbelastung aber wurden in der Verantwortung anderer Ressorts gemessen:

  • Für das Bundesfinanzministerium: 3.169 Informationspflichten – die für die betroffenen Betriebe Kosten von insgesamt mehr als 21 Mrd € jährlich verursachen.
  • Für die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: 1.897 Informationspflichten – die für die betroffenen Betriebe Kosten von knapp 3 Mrd € jährlich verursachen.
  • Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 440 Informationspflichten – die für die betroffenen Betriebe Kosten von knapp 2 Mrd € jährlich verursachen.

In diesen Ressorts macht erst die bürgerliche Mehrheit den Bürokratieabbau zu einem Schwerpunkt der Politik.

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung wirken wie ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Alle Bundesresssorts sind deshalb angehalten, bestehende Bürokratielasten fortlaufend und eigenständig zu reduzieren und neue Belastungen zu vermeiden. Deutschland wird bei den Verhandlungen zu neuen Regelungsvorhaben der EU auf einer plausiblen Folgekostenschätzung bestehen und eigene Vorschläge zur Vereinfachung einbringen.

Steuervereinfachung durchsetzen
Die neue Koalition wird das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von überflüssiger Bürokratie befreien. Davon werden alle profitieren, sowohl die Steuerzahler aus auch Steuerverwaltung und steuerberatende Berufe. Die CSU-Landesgruppe dringt darauf, das dazu im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmenpaket rasch umzusetzen. Denn Steuervereinfachung ist ein rasch wirksamer Wachstumsimpuls, der nichts kostet:

  • Wir wollen, dass alle Bürger ohne Papierbelege mit den Finanzämtern kommunizieren können. Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen sollen umfassend überprüft, verständlicher und anwendungsfreundlicher gestaltet werden.
  • Auf Wunsch erhalten künftig Steuerpflichtige oder die von ihnen beauftragten Steuerberater vom Finanzamt eine mit allen dort verfügbaren Daten vorab ausgefüllte Steuererklärung, die nur noch geprüft und ergänzt werden muss.
  • Der Steuerabzug privater Steuerberatungskosten wird wieder eingeführt.

Wir wollen im Steuerrecht vor allem die Bereiche einfacher handhabbar machen, von denen viele Menschen ähnlich betroffen sind, insbesondere

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen;
  • bei der Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner das Kontrollmitteilungsverfahren und die separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge entbehrlich machen;
  • die steuerliche Förderung der privaten Altersversorgung vereinfachen.

Zu den teuersten Bürokratiebelastungen gehören die Aufbewahrungspflichten für Steuerunterlagen. Wir setzen uns dafür ein, diese Fristen wieder verkürzen zu können.

Effizienter statt bürokratischer Umweltschutz
Die CSU-Landesgruppe setzt sich für ein Gesamtpaket zur Steigerung der Transparenz und zur Verfahrensbeschleunigung im Umwelt- und Planungsrecht ein.

  • Wir wollen bundesgesetzlich geregelte Genehmigungsverfahren verkürzen und beschleunigen und dem Anzeigeverfahren ein größeres Gewicht einräumen. Insbesondere wollen wir in Abstimmung mit den Ländern die Genehmigungsverfahren im Baurecht straffen. In der Abwägung mit dem Schutzinteresse des §42 Bundesnaturschutzgesetz muss der zügigen Realisierbarkeit wichtiger Infrastrukturvorhaben ein größeres Gewicht zugemessen werden.
  • Busse verbrauchen pro beförderte Person am wenigsten Energie. Wir wollen deshalb auch Busfernlinienverkehr zulassen.
  • Bei der Biozidproduktezulassung sollten von der Zulassungsstelle, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, weitere Behörden nur noch ins Benehmen gesetzt und nicht mehr deren Einvernehmen eingeholt werden.
  • Die vom Bundesministerium für Gesundheit vorbereitete Novellierung der Trinkwasserverordnung sollte mit der dann notwendigen Umsetzung der für 2011 zu erwartenden Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie verbunden werden, um die Rechtsanwender nicht mit zwei Rechtsänderungen in kurzer Folge zu belasten. In den Beratungen der EU-Trinkwasserrichtlinie muss darauf geachtet werden, die kommunale Daseinsvorsorge zu sichern und die vorgeschriebenen Überwachungen auf das Notwendige zu begrenzen.

Entbürokratisierung eröffnet Chancen auch im Arbeits- und Sozialrecht
Die notwendigen Schutzfunktionen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeits- und Sozialrecht sind für uns nicht verhandelbar. Vermeidbare Hemmnisse für Wachstum und Beschäftigung durch überbordende Bürokratie jedoch müssen abgebaut werden.

  • Wir wollen die Definitionen der Entgeltbegriffe und die Verdienstbescheinigungen, die den Sozialleistungen zugrunde liegen, möglichst vereinheitlichen. Die Chancen des „Elektronischen Einkommensnachweises“ könnten dann noch besser genutzt werden.
  • Im Jugendarbeitsschutzgesetz wollen wir Genehmigungserfordernisse durch Anzeigepflichten ersetzen und Regelungen zurückführen, die über europäische Standards hinausgehen.
  • Wir wollen den Schwellenwert für die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten von fünf auf zehn Mitarbeiter erhöhen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind.
  • Verdeckte Hürden für Teilzeitarbeitsplätze wollen wir abbauen. Deshalb sollte für alle Schwellenwerte im Arbeitsrecht, bei denen es auf die Zahl der Beschäftigten ankommt, auf ganze Stellen abgestellt werden und Teilzeitarbeitsplätze nur entsprechend ihrem Arbeitszeitanteil angerechnet werden.

Bürokratieabbau – für Bürger und Betriebe
Bisher standen allein die Belastungen der Wirtschaft mit überflüssiger Bürokratie im Fokus der Bemühungen um Entbürokratisierung. Die große Aufgabe in der neuen Wahlperiode ist, auch für die Belastungen aller Bürger mit Informationspflichten und anderen bürokratischen Auflagen die Bestandsmessung abzuschließen, ein ehrgeiziges Vereinfachungsziel vorzugeben und dieses dann konsequent durchsetzen. Das ist auch ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit – denn gerade für Pflegebedürftige und chronisch Kranke sind in kurzen Abständen viele Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen, deren Notwendigkeit fragwürdig ist. Es kann nicht sinnvoll sein, dass jede Kasse unabgestimmt eine Vielfalt von Formularen entwickelt.

Beschluss als PDF zum downloaden