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Bartholomäus Kalb
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Dienstag, 9. Februar 2010
Wirtschaft und Mittelstand

Boni am langfristigen Erfolg orientieren

Bundeskabinett beschäftigt sich mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen
Zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Der heute im Bundeskabinett behandelte Gesetzentwurf zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen stellt einen wichtigen Schritt dar, die notwendigen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise zu ziehen. Die Vergütungsstrukturen müssen auf den längerfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet werden.

Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist und einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, kann dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Wie die Finanzmarktkrise gezeigt hat, können die durch eine verfehlte Vergütungspolitik gesetzten Fehlanreize Risiken nicht nur für die Stabilität einzelner Unternehmen, sondern auch für die Finanzstabilität im Allgemeinen begründen.

Die Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht wird künftig befugt sein, im Falle der Unterschreitung oder drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden.

Stabile Rahmenbedingungen für Industrie und Arbeitsplätze in Deutschland

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