Donnerstag, 20. Mai 2010
Innen- und Rechtspolitik
Bevölkerung vor Intensivtätern schützen
Sicherheitsrisiken vollständig schließen
Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der ersten Freilassung eines Intensivtäters erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Nach der Ablehnung der Beschwerde gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 und der ersten Freilassung eines Intensivtäters, muss jetzt die Bevölkerung dringend vor gefährlichen und stark rückfallgefährdeten Tätern geschützt werden. Ich begrüße daher die Ankündigung des Bundesministeriums für Justiz, bis Anfang Juni eine Neuregelung vorzulegen.
Bei einer solchen Neuregelung hat für mich der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität. Jetzt müssen nicht nur alternative Unterbringungsformen für künftige Intensivtäter, sondern auch die Anwendung des allgemeinen Polizei- und Gefahrenabwehrrechts für nunmehr freigelassene Intensivtäter geprüft werden.
Wichtig ist, dass das Recht der Sicherungsverwahrung eng zwischen Bund, der für das Gerichtsverfahren, und Bundesländern, die für die Unterbringung der Intensivtäter zuständig sind, verknüpft ist. Daher ist eine gemeinsame und auch koordinierte Anstrengungen aller Beteiligten zwingend erforderlich. Nur so können wir die aufgetretenen Sicherheitsrisiken voll umfänglich schließen. Verbleibende Lücken werden immer zu Lasten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Dies können und werden wir nicht zulassen.