Pressemitteilungen

Dr. Max Lehmer
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Freitag, 1. Oktober 2010
Verkehr, Stadtentwicklung

Begleitetes Fahren ab 17

Verkehrssicherheit erhöhen
Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag, mit dem das Modellvorhaben „Begleitetes Fahren ab 17“ in Dauerrecht überführt wird, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:
Bereits ab 1. Januar 2011 wird „Begleitetes Fahren ab 17“ regulär eingeführt. Der Bundestag hat das Gesetz heute in erster Lesung beraten. Dies sind gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer.

Bisher war es nur im Rahmen eines Modellversuchs möglich, bereits vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis zu gewinnen. Voraussetzung war die Begleitung durch einen mindestens 30 Jahre alten Führerscheininhaber, der über mehr als fünf Jahre Fahrpraxis verfügen und fest auf der vorläufigen Fahrerlaubnis eingetragen sein musste. In dieser einfachen und bürgerfreundlichen Form wird das „Begleitete Fahren ab 17“ jetzt in Dauerrecht überführt.

Die Beteiligung an dem Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ war enorm hoch. In Bayern nahmen sogar 42 Prozent aller Fahranfänger der Klasse B oder BE am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil. Auswertungen des jahrelangen Modellversuchs zeigen eindeutig, dass junge Autofahrer weniger Unfälle verursachen, wenn sie während der ersten Monate hinter dem Steuer durch erfahrene Fahrer begleitet wurden: Gegenüber den Fahranfängern, die auf herkömmliche Weise ihre Fahrerlaubnis erwarben, begingen im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren ab 17“ insgesamt rund 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße und verursachten rund 22 Prozent weniger Unfälle.

Die Gesetzesänderung erhöht daher die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ist zudem sehr praktisch für junge Erwachsene. Der Führerschein mit 17 wird insbesondere jungen Erwachsenen in ländlich geprägten Regionen nutzen, in denen das Angebot an öffentlichem Personennahverkehr nicht so stark ausgeprägt ist wie in den städtischen Ballungsgebieten.