Dienstag, 2. März 2010
Innen- und Rechtspolitik
Bedenken müssen ausgeräumt werden
Bundesverfassungsgerichtsurteil: Vorratsdatenspeicherung geeignet und geboten – klarere gesetzliche Regelungen gefordert
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt zwar auf der einen Seite einen erheblichen Rückschritt bei der Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten dar. Dies wird vorübergehend zu erheblichen Vollzugsdefiziten führen. Die Anerkennung der Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich geeignetes Mittel zur Strafverfolgung, wenn auch unter engeren Voraussetzungen als bisher, führt jedoch auch zu erheblicher Rechtssicherheit für die zukünftige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es gilt daher die geäußerten Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zügig und sorgfältig in einem neuen Gesetz auszuräumen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte heute entschieden, dass die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß ist. Gleichzeitig erkennt es jedoch die Vorratsdatenspeicherung als wirksames und verfassungsmäßiges Mittel zur Bekämpfung von Straftaten an.