Donnerstag, 8. Juli 2010
30.*) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren - Kostenkalkulation für Kinderbetreuung überprüfen
- Drs
17/1778 -
Die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung und einer frühen Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in unserem Land. Damit junge Paare ihren Kinderwunsch unbesorgt verwirklichen können, müssen wir bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität und eine Vielfalt in der Trägerlandschaft gewährleisten. Neben staatlichen und privat-gewerblichen Angeboten spielt auch die besonders flexible und familiennahe Betreuung der Kinder in der Tagespflege eine zentrale Rolle. Wir wollen und werden die Attraktivität der Tagespflege erhöhen und haben dazu schon wichtige Schritte unternommen. Deutschland verfügt heute bereits über ein gutes Angebot an Kinderbetreuung für die drei- bis sechsjährigen Kinder. Der Rechtsanspruch auf Betreuung für diese Kinder ist realisiert.
Durch die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 und den Wunsch vieler junger Eltern, nach einer einjährigen Familienpause tatsächlich wieder in die Erwerbsarbeit zurückzukehren, wurde der Mangel an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder offenkundig. Schnell war klar, dass die Ausbauvorgaben im Tagesbetreuungsausbaugesetz den Bedarf an Plätzen nicht würden decken können.
Zwar fallen die Finanzierung und die Bedarfsplanung der Kinderbetreuung im föderalen System der Bundesrepublik in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Doch wegen der großen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung hat sich der Bund bereiterklärt, Länder und Kommunen beim massiven Ausbau der Betreuungsplätze zu unterstützen, um so möglichst viele Kinder schon früh zu fördern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu ermöglichen.
Beim sogenannten Krippengipfel haben Bund, Länder und Gemeinden dann im Jahr 2007 gemeinsam einen Bedarf von 750 000 Betreuungsplätzen für das Jahr 2013 errechnet. Bis zum Jahr 2013 wird es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben, ein Drittel der neuen Plätze soll in der Kindertagespflege geschaffen werden. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben.
An den errechneten Mehrkosten von 12 Milliarden Euro bis 2013 wird sich der Bund mit 4 Milliarden Euro zu einem Drittel beteiligen, ab 2014 dauerhaft mit 770 Millionen Euro jährlich an den Betriebskosten. Er unterstützt dadurch die Kommunen weiterhin. Auch der Zwang, zu sparen, hat an dieser Bundesbeteiligung nichts geändert.
Es ist Aufgabe der Länder, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel den Kommunen und Trägern auch tatsächlich und zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist es Aufgabe der Länder, ihrerseits finanzielle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
Mit dem Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau, der dann auch gesetzlich umgesetzt wurde, wurde ein Meilenstein für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit gesetzt, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland. Inzwischen haben viele Kommunen den Stellenwert frühkindlicher Bildung erkannt und den Aufbau entsprechender Kinderbetreuungsstrukturen vorangetrieben. Die Kommunen, die bislang den Ausbau noch eher stiefmütterlich behandelt haben, müssen umdenken. Der Bund jedenfalls steht zu diesen Vereinbarungen und wird am Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab 2013 festhalten, unabhängig davon, ob vor Ort eine bestimmte Betreuungsquote erreicht wird.
Über die Frage, wie groß der Bedarf sein wird, den Eltern in den nächsten Jahren geltend machen werden, sind derzeit nur Spekulationen möglich. Das Deutsche Jugendinstitut hat zahlreiche Faktoren identifiziert, die Elternwünsche beeinflussen. Vor allem aber werden Betreuungsangebote in verschiedenen Altersstufen sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. Vordringlich ist es daher jetzt erst einmal, die bislang vereinbarte Zielvorgabe einer Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35 Prozent zu erreichen. Entwicklungen nach 2013 müssen dann bewertet werden. Der Bund begleitet diese Bedarfsplanung der Länder mit der regelmäßigen Evaluation des KiföG.
Für CSU und CDU zielen die Forderungen im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen daher in die falsche Richtung und sind abzulehnen. Da wir uns aber fraktionsübergreifend jedenfalls darüber einig sind, dass die Ausgaben für die frühkindliche Bildung die wichtigste Zukunftsinvestition sind, müssen Länder und Kommunen ihre Prioritäten anders setzen und ihre Aufgaben hier ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes erfüllen.
Für mich kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass der Ausbau der Krippenplätze auch vor der Beitragsfreiheit Vorrang haben muss: Für geringverdienende Eltern ist es sinnvoll und angemessen, im Interesse der frühen Förderung ihrer Kinder bezahlbare oder auch beitragsfreie Betreuungsplätze zu gewährleisten; alle anderen Eltern sind aber sehr wohl bereit, eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung auch mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen. Hier können Länder und Kommunen in Zeiten knapper Kassen ihre Ausgabenlast begrenzen und nach dem erfolgten Ausbau prüfen, ob eine schrittweise Reduzierung oder gar eine Streichung der Elternbeiträge angezeigt ist.
Dass es auch ohne den gebetsmühlenhaft wiederholten Ruf nach weiterer finanzieller Unterstützung durch den Bund möglich ist, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, zeigt der Freistaat Bayern: Sozialministerin Christine Haderthauer hat wegen der schwierigen Finanzlage der Kommunen zugesichert, dass sie den weiteren Ausbau auch dann mit Landesmitteln sichern wird, wenn die Mittel des Bundes aufgebraucht sind. Auch bei den Betriebskosten hat sie den Kommunen Unterstützung zugesagt.
Daher appelliere ich an die Oppositionsfraktionen – besonders an unseren ehemaligen Koalitionspartner, der den Bedarf an Betreuungsplätzen und deren Finanzierung zusammen mit den Bundesländern und gemeinsam mit der Union ermittelt hat –, nicht immer nur den Bund zum Adressaten beständiger Forderungen nach zusätzlichem Geld zu machen, sondern bei den Ländern die Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse anzumahnen.