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Stephan Mayer
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Dienstag, 24. November 2009
Innen- und Rechtspolitik

Aufenthaltserlaubnis nur mit Gegenleistung

Altfallregelung für ausreisepflichtige Ausländer: Aufenthaltsverlängerung an enge Bedingungen knüpfen
Zur Frage einer Verlängerung der so genannten Altfallregelung für geduldete Ausländer erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Zum 31. Dezember läuft die gesetzliche Altfallregelung für ausreisepflichtige Ausländer aus. Langjährig geduldete Ausländer, die ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst sicherstellen, haben durch die Altfallregelung der großen Koalition ein Aufenthaltsrecht über den 31. Dezember 2009 hinaus erhalten. Die Innenminister der Länder beraten Anfang Dezember über das weitere Vorgehen bei denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.

Im Ergebnis muss klar sein: Nicht jeder, der eine bestimmte Aufenthaltsdauer aufweist, kann dauerhaft in Deutschland bleiben. Deutschland hat allen Grund, die Aufenthaltsverlängerung an enge Bedingungen zu knüpfen. Hier geht es um Personen, die an sich Deutschland verlassen müssten. Die Aufenthaltsverlängerung kann es deshalb nicht ohne Gegenleistung geben. Wer keine Arbeit sucht und den Sozialkassen zur Last fällt, darf nicht belohnt werden. Diese Personen können nicht auf Dauer in Deutschland bleiben. Hier muss ein strenger Maßstab angelegt werden. Alles Andere wäre den Steuer- und Beitragszahlern in Deutschland nicht zuzumuten. Es wäre auch gegenüber denjenigen Ausländern ungerecht, die sich erfolgreich um Arbeit bemüht haben und dadurch ihre Familie ernähren.

Ich setze darauf, dass die Innenministerkonferenz eine Lösung findet, die sich an diesen Maßstäben orientiert.

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