Mittwoch, 6. April 2011
Wirtschaft und Mittelstand
Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt verbessern
Ungleichgewicht entgegenwirken
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Durch den heute beschlossenen Gesetzentwurf wird der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts gestärkt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es zwischen Anlegern auf der einen Seite und Anlageberatern und -vermittlern auf der anderen Seite ein Ungleichgewicht gibt. Diesem Ungleichgewicht wollen wir entgegenwirken.
In Folge einer eingeschränkten staatlichen Kontrolle finden sich auf dem Grauen Kapitalmarkt leider auch unseriöse Anbieter. Die gesetzliche Beschränkung der Aufsicht auf die bloße Kontrolle der Vollständigkeit der Verkaufsprospekte greift zu kurz. Auch der Graue Kapitalmarkt sollte mit klaren Verhaltens- und Haftungsregeln versehen werden, die an die Produkte des grauen Kapitalmarktes angepasst sind. Alle Finanzmarktprodukte und Anbieter sollten prinzipiell einer produktspezifischen staatlichen Kontrolle und spezifischen Produktanforderungen unterliegen.
Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sowohl bei den Produkten als auch bei den Vermittlern solcher Produkte an. Die Anforderungen an die Verkaufsprospekte erhöhen wir: Sie müssen künftig Angaben über die Zuverlässigkeit des Emittenten enthalten und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht intensiver geprüft. Zur besseren Anlegerinformation werden zudem Kurzinforma-tionsblätter für Vermögensanlagen vorgeschrieben.
Was die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler angeht, unterfällt diese wie bislang der Gewerbeaufsicht. Die Anforderungen an die Vermittler steigen jedoch: Sie müssen künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in dem bereits für Versicherungsvermittler geführten Vermittlerregister registrieren lassen.