Donnerstag, 19. Januar 2012
9.) Beratung Antrag CDU/CSU, SPD, FDP, B90/GRÜNE
Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen
- Drs 17/8344 -
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten – Gäste!
(Zuruf von der CDU/CSU: Die sind schon alle weg!)
Vor nun mittlerweile fast eineinhalb Jahren, im Juli 2010, habe ich an dieser Stelle den Vorschlag unterbreitet – ich schließe nicht aus, dass es auch andere Vorschläge dieser Art gegeben hat, aber von diesem Zeitpunkt an ging unsere gemeinsame Aktivität los, Herr Miersch; das können Sie nachlesen –, einen fraktionsübergreifenden Antrag zum Thema Biopatente zu erarbeiten.
Gerade weil die Verhandlungen mitunter etwas zäh verliefen, möchte ich mich zunächst recht herzlich bei allen Beteiligten für die gute fachkompetente und mit Geduld ausgestattete Zusammenarbeit bedanken. Mein Dank gilt insbesondere den Rechtspolitikern der Union, die unsere Idee aufgegriffen und einen Antrag auf den Weg gebracht haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Umso mehr erfüllt es mich mit außerordentlich großer Freude, dass wir heute den vorliegenden Antragstext rechtzeitig zur Eröffnung der Grünen Woche 2012 erörtern können. Für die wissenschaftliche Forschung ist das Patentrecht ein hohes Gut – das wurde bereits mehrfach erwähnt – und für den Wirtschaftsstandort Deutschland unerlässlich. Es gewährleistet, dass Innovationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Im Bereich der Biotechnologie, einem sehr komplexen Bereich, müssen wir dabei stets zwei Ziele im Auge behalten – das ist, glaube ich, der Kern der Bemühungen –: Neben dem bereits erwähnten Schutz des geistigen Eigentums durch das Patentrecht spielt die allgemeine Verfügbarkeit genetischer Ressourcen eine ganz zentrale Rolle.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Wir brauchen in diesem Zusammenhang eine klare Trennung zwischen Entdeckung und Erfindung. Natürliche Ressourcen können entdeckt werden, sind aber nicht Gegenstand oder Inhalt einer Erfindung. Genetische Ressourcen sind für die biologische Vielfalt wesentlich und dürfen nicht nur durch Einzelne nutzbar gemacht werden. Vor diesem Hintergrund wird die aktuelle Entwicklung bei Biopatenten seitens der Landwirte mit berechtigter Sorge betrachtet; denn einige Wirtschaftsbeteiligte versuchen, rechtliche Grauzonen zu ihren Gunsten auszunutzen.
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat hier in ihrer Rechtsprechung inzwischen eine grundlegende Entscheidung in unserem Sinne gefällt: Verfahren sind auch dann im Wesentlichen biologisch und somit nicht patentierbar, wenn bei ihnen technische Verfahrensschritte zur Durchführung von Verfahren der Kreuzung von Pflanzen und nachfolgender Selektion der geeigneten Pflanzen genutzt werden. – Das ist einer der Kernsätze.
Nicht abschließend geklärt ist jedoch, ob die durch diese Verfahren erzeugten Tiere oder Pflanzen patentiert werden können. Weitere rechtliche Spielräume ergeben sich aus der Nutzung sogenannter Product-by-Process-Patentansprüche; auch das ist ein wichtiger Punkt. Insofern sehen wir politischen Handlungsbedarf und haben im vorliegenden Antragstext unsere Forderungen hierzu klar formuliert: Es soll keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, auf mit diesen Verfahren gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen sowie auf deren Nachkommen und auf damit hergestellte Produkte geben. Das soll für alle Arten von Patenten und sämtliche relevanten Rechtsvorschriften Gültigkeit besitzen, ergo für nationale Patente, für Patente, die nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilt werden, und auch für die neuen europäischen Patente. Genau an dieser Stelle, an der Grenze zwischen konventionellen und technischen Züchtungsverfahren, wird aus unserer Sicht eine ethische Grenze überschritten, die der Patentierung entgegensteht.
Begleitend zu diesen Rechtsänderungen, fordern wir ein staatliches Biopatent-Monitoring; es wurde von einzelnen Kollegen schon darauf hingewiesen. Durch einen regelmäßigen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts bei Biopatenten und einen Dialog mit allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen können wir die Entwicklung sorgfältig beobachten und bei Bedarf entsprechend nachsteuern.
Außerdem ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass die im Patentgesetz vorgesehenen Privilegien für Landwirte – sie sind schon mehrfach angesprochen worden –, Züchter und Forschung auch im neuen europäischen Patentrecht enthalten sein sollen.
Abschließend möchte ich auf die wichtige Rolle des Sortenschutzes, einer sehr guten deutschen Einrichtung, zu sprechen kommen. Der Sortenschutz dient dem Schutz des geistigen Eigentums und hat sich dabei sehr gut bewährt. Da es im Bereich der Tierzucht kein entsprechendes Recht gibt, muss es unser Ansinnen sein, dass wir hier gemeinsam mit den Tierzüchtern eine Lösung finden. Denn es geht auch in diesem Fall um das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem freien Zugang zu genetischen Ressourcen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich außerordentlich, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Es ist ein richtiger und politisch sehr wichtiger Schritt, so denke ich, zur Abklärung der genannten gegensätzlichen Ziele in einem für die Nutzungschancen der Biotechnologie sehr bedeutsamen Bereich. Allerdings ist damit sicher für die Zukunft noch nicht alles im Detail geklärt. Deshalb erfordert das Thema auch in Zukunft unser aller Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)