Reden

Dorothee Bär
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Donnerstag, 1. Juli 2010
Familie und Gesellschaft

Alleinerziehende bekommen Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben

Rede zur Familienpolitik
17.) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unterstützung für Alleinerziehende verbessern
- Drs 17/2330 -
Wir debattieren heute über einen Antrag, von dem die Antragsteller selbst zugestehen, dass er in der Mehrzahl Forderungen an die Bundesregierung enthält, an deren Umsetzung ohnehin bereits seit längerem gearbeitet wird. Die Bundesregierung ist nicht tatenlos geblieben.
 
Alleinerziehende sind in unserer Gesellschaft längst keine Randgruppe mehr. Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend; über 2 Millionen min­derjährige Kinder leben bei ihren alleinerziehenden Müttern oder Vätern. Obwohl der Wunsch alleinerzie­hender Eltern nach wirtschaftlicher Selbstständigkeit groß ist und die meisten gerne erwerbstätig wären, rei­chen die vorhandenen Rahmenbedingungen häufig nicht aus, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
 
41 Prozent der Alleinerziehenden – das sind über 600 000 Eltern mit 1 Million Kindern – erhalten Leis­tungen nach dem SGB II. Es mangelt an Plätzen in Kin­dertagesstätten und Ganztagsschulen sowie an familien­freundlichen Arbeitszeiten. Daher war und ist es richtig, dass Alleinerziehende die besondere Unterstützung der Gesellschaft benötigen und auch bekommen müssen.
 
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die von CDU/CSU geführte Bundesregierung neue Handlungs­konzepte zur Unterstützung Alleinerziehender entwi­ckelt, die jetzt auch im Antrag der Grünen eingefordert werden:
 
Alleinerziehende benötigen finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Mit der Einführung des Elterngeldes, der Weiterentwicklung des Kinderzu­schlags, der Anhebung des Kindergeldes und der Ein­führung des Schulbedarfspakets wurde Erhebliches zur Armutsvermeidung von Alleinerziehenden geleistet. Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP zudem verein­bart, den Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 14. Le­bensjahr des Kindes zu zahlen.
 
Alleinerziehende benötigen Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben. Um sie in die Lage zu versetzen, selbst für ihren Unterhalt zu sor­gen, hat das Familienministerium vor gut einem Jahr das Modellprojekt „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“ aufgelegt. Bis März 2010 sind an 12 Pilotstandorten die Angebote der Arbeitsagenturen und Grundsicherungs­stellen mit der bestehenden Infrastruktur vor Ort ver­zahnt worden. Es entstanden wirksame Netzwerke aus Beratung und praktischer Hilfe vor Ort – von einem abgestimmten Angebot an Kinderbetreuung bis zur zielgenauen Qualifizierung und Beschäftigung, die Al­leinerziehende in die Lage versetzten, sich aus dem Transferbezug zu befreien. Die Pilotprojekte wurden un­terstützt von den Lokalen Bündnissen für Familie und sollen jetzt in die Breite getragen werden.
 
Darüber hinaus hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, dass sie dafür Sorge tragen wird, dass in den Jobcentern der Blickwinkel auf Allein­erziehende verändert wird. Jobcenter sollen Alleinerzie­hende nicht länger als schwer vermittelbar ansehen, sondern aktiv mithelfen, ihnen konsequent alle Hürden aus dem Weg zu räumen, die einer Erwerbstätigkeit im Wege stehen. Eine gute Kinderbetreuung zu organisieren und mit den Arbeitgebern flexible und damit familienge­rechte Arbeitsbedingungen aushandeln, ist keine fami-lienpolitische Schwärmerei, sondern handfeste zukunfts­weisende Arbeitsmarktpolitik.
 
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit bleibt für Alleinerziehende eine Leerformel ohne ausreichende und qualitativ hochwertige Angebote der Kinderbetreu­ung. Durch bevorzugte Berücksichtigung von Alleiner­ziehenden bei der Platzvergabe wird diesem Anliegen Rechnung getragen. Der geplante Rechtsanspruch ab 2013 beschränkt sich nicht auf halbtägige Betreuung. Der Umfang der täglichen Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf – und der liegt bei Allein­erziehenden natürlich höher als bei anderen Familien.
 
Auch mit der Forderung nach Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung tragen die Grünen mit ihrem An­trag Eulen nach Athen: Die Bundesregierung unterstützt die für die Aus- und Fortbildung verantwortlichen Bun­desländer in ihrem Bemühen, die Qualität in der Kinder­betreuung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu ver­bessern. Der Bund beteiligt sich daher nicht nur an den Ausbaukosten für die Betreuungsplätze, sondern auch an den Betriebskosten. Hierzu zählen auch Kosten für zusätzlich erforderlich werdendes Personal. Bund und Länder haben bereits 2008 einen Qualifizierungspakt für Fachkräfte in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren beschlossen.
 
Seither wurde einiges erreicht: Seit 2009 ist die Auf­stiegsfortbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher bun­desweit staatlich förderfähig. Für pädagogische Fach­kräfte in Kindertageseinrichtungen wurden Programme für die Fort- und Weiterbildung entwickelt. Über das Bundesbildungsministerium wird die Medienqualifizie­rung der Erzieher gefördert; das BMFSFJ plant ein Pro­gramm zur Erhöhung der Anzahl männlicher Fachkräfte in Kitas. Es gibt das Aktionsprogramm Kindertages­pflege, mit dem Tagespflegepersonen gewonnen werden sollen.
 
Diesen Forderungen der Grünen können wir also nicht nur zustimmen. Wir setzen sie bereits mit unseren eigenen familienpolitischen Konzepten um. Ablehnen werden wir dagegen die weiteren Vorschläge, die keines­wegs primär den Alleinerziehenden nützen. Wir lehnen es ab, das Ehegattensplitting abzuschaffen, da es – an­ders als es im Antrag behauptet wird – sehr wohl zu ei­ner Förderung von Familien führt. Das Zerrbild der kin­derlosen Millionärsgattin, die es sich auf Steuerzahlers Kosten gut gehen lässt, spiegelt ja nun wirklich nicht den Regelfall wider. Ebenfalls ablehnen werden wir die Forderung, die Ankündigung des Betreuungsgeldes aus dem SGB VIII zu streichen, das BAföG durch eine Kin­derkomponente zu ergänzen und eine Kindergrundsiche­rung einzuführen.
 
Auch bleibt es bei der im Sparpaket vorgesehenen künftigen Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II-Leis­tungen. Diese Verrechnung des Elterngeldes bei Lang­zeitarbeitslosen ist uns nicht leicht gefallen. Aber dieser Schritt ist vertretbar, weil der Lebensunterhalt von Langzeitarbeitslosen und ihren Kindern vollständig vom Staat finanziert wird. Zudem werden wir an anderer Stelle das Geld gezielter in bessere Bildungschancen für diese Kinder investieren.
 
Weil Alleinerziehende den Alltag mit ihren Kindern alleine meistern müssen und sie bei Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Ein­kommens viel stärker gefordert sind als Elternpaare, ha­ben CSU und CDU sie mit einem umfangreichen Maß­nahmenpaket unterstützt und bereits konkrete Hilfen angestoßen. Ich freue mich, dass wir als Familienpoliti­ker der Regierungskoalition dafür auch Unterstützung aus der Opposition zu erfahren scheinen.